So angenehm wie möglich möchten Sie Ihrer Kundschaft den Besuch in Ihrem Geschäft machen, nicht wahr? Denn wenn sich der Kunde wohlfühlt, verweilt er gern und kauft mehr bzw. spontaner. Dafür haben Sie als Einzelhändler bestimmt gut geplant:
- Mit der optimalen Ladeneinrichtung,
- einer durchdachten Warenpräsentation
- und einer abgestimmten Farbgebung
- sowie der Möglichkeit zum Anfassen und Ausprobieren der Ware steigern Sie die Verweildauer Ihrer Kunden im Laden.
Überaus positiv kann darüber hinaus auch Musik wirken – wenn es der richtige Mix ist. Mit Musik im Laden entspannt der Kunde und ist kaufbereiter. Selbst Wartezeiten empfindet er als kürzer! Nutzen Sie bewusst das Potenzial von passender Hintergrundmusik für Ihren Verkaufserfolg!
Inhaltsverzeichnis
„Ey da müsste Musik sein…“- Schaffen Sie eine angenehme Einkaufsatmosphäre
Ein ansprechendes Instore-Erlebnis ist nach einer Studie von Mood Media ein wesentlicher Faktor, warum ein Kunde einen stationären Händler aufsucht, dort etwas kauft und den Laden noch weitere Male aufsucht. Diese Studie sagt außerdem, dass Musik die Käuferlaune hebt. Hintergrundmusik im Geschäft hat auf 85 Prozent der Konsumenten weltweit einen positiven Einfluss – wenn sie passt. Die meisten Kunden empfinden nämlich völlige Stille im Laden als bedrückend. Die Nähe zum Verkaufspersonal erscheint ihnen dann zu intim. Bei jedem eigenen Geräusch fühlen sie sich ertappt und beobachtet. Dezente Hintergrundmusik überlagert unerwünschte Umgebungsgeräusche jeglicher Art, so dass der Einkauf genussvoll bleibt.
Musik sorgt beinahe überall für positive Stimmung: beim Badezimmerputzen, beim Autofahren oder eben beim Einkaufen. Die Wissenschaft hat nachgewiesen, dass akustische Reize Emotionen auslösen. So wird beim Musikhören der Botenstoff Dopamin im Gehirn ausgeschüttet. Welches Gefühl allerdings beim Hörer einsetzt, liegt unter anderem an der Art der Musik. Im so genannten sensorischen Marketing wird Musik gezielt ausgewählt, um die Stimmung und Gefühlslage der Kunden zu beeinflussen. Nach der Mood-Media-Studie würden nämlich mehr als die Hälfte der möglichen Kunden ein Geschäft verlassen, wenn sie die Musik stört.
Weniger ist mehr: Beweisen Sie „Taktgefühl“
Da Kunden beim Besuch eines Geschäfts Informationen ansehen, Produktbeschreibungen lesen oder sich unterhalten möchten, sollten Sie die Musik dosiert einsetzen. Das gilt vor allem für die Lautstärke. Schließlich motiviert eine übertrieben laute Dauerbeschallung eher zum vorzeitigen Verlassen des Geschäfts. Stattdessen sollte die Musik lediglich dezent im Hintergrund zu hören sein. Dabei kann die Lautstärke
- zwischen den Tageszeiten variieren. Sie sollte außerdem
- auf die Branche,
- die Kundenstruktur und
- die räumlichen Gegebenheiten ausgelegt sein.
Beispielsweise kann es in einem Trendladen für junge Leute durchaus etwas lauter zugehen als in einem Geschäft für edle Weine. Leisere Töne bevorzugt meist – wenngleich nicht immer oder ausschließlich – eine ältere Klientel. Überdies schallt es in einem Ladenlokal mit wenig Textil und offenen Strukturen mehr als in einem Geschäftsraum mit Teppichen, Stoffen und anderem dämpfenden Interieur.
Kleiner Exkurs: Was ist Lärm?
„Lärm“ ist jedes unerwünscht laute Geräusch, sagt das Umweltschutzministerium. Doch jeder empfindet Geräusche anders, deshalb liegen die Schwellen, ab wann sie für jemanden als „Lärm“ gelten, unterschiedlich hoch.
Die Lautstärke wird in Dezibel dB (A) angegeben. Wichtig: Die Skala ist logarithmisch aufgebaut, das bedeutet, nicht 100dB sind „doppelt so laut“ wie 50dB, sondern bereits um die 60dB. Um sich eine „Lärmimmission“ besser vorstellen zu können, hier ein paar Beispiele zu Lautstärken:
- 0-10dB: Uhrenticken, Blätterrauschen
- 30-40dB: leichter Regen, Kühlschrank
- 40-50dB: Vogelzwitschern, Unterhaltung
- 60-70dB: Motorrad, Staubsauger
- 60-80dB: Rasenmäher
- 95dB: Kreissäge
Zur Orientierung: Um rund 100dB setzt Unbehaglichkeit ein; doch schon ab etwa 40 dB sind Konzentrationsstörungen möglich. Ab 115 dB, wie bei einem Rockkonzert, können Hörschäden auftreten. Die Schmerzgrenze ist zwischen 120 und 130dB erreicht. Es gibt kein Gesetz für die Lautstärke im Handel, aber es existiert eine europäische Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz vor Lärm. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gilt für Arbeitnehmer in Deutschland. Danach liegt der „untere Auslösewert“ bei einem Schallpegel von 80dB, der über einen längeren Zeitraum anliegt. Ein persönlicher Gehörschutz ist dann verpflichtend.
Die richtige Komposition- Behalten Sie Ihr Geschäftskonzept und Ihre Zielgruppe im Blick
Mit allerlei Sinneseindrücken schaffen Sie als Einzelhändler für Ihre Kunden einen Mehrwert, den ein Onlineshop nicht bieten kann. Neben visuellen und sensorischen Reizen ist es Musik, die für Atmosphäre sorgt und für Ihre Marke spricht. Dabei sollten Sie bedenken, dass nicht jede Art von Musik für jeden Geschäftsstil geeignet ist. So sind in einem Weingeschäft vermutlich klassische Musik oder Jazz die beste Wahl, weil sie
- beschauliche Behaglichkeit vermitteln und es dem Kunden ermöglichen, in Ruhe zu verkosten,
- den Käufer einladen, sich bei der Auswahl Zeit zu lassen,
- von vielen Menschen mit hochwertigen Produkten und einem gewissen Niveau in Verbindung gebracht werden,
- was Kunden dazu verleiten kann, hochpreisigere Artikel zu kaufen.
Für einen Supermarkt hingegen eignet sich Musik, die in erster Linie gute Laune macht. Beschwingender Jazz oder Pop versprühen zudem eine Art „Grundharmonie“ und sorgen für eine Atmosphäre, in der auch der wöchentlich Warenhauseinkauf Spaß macht. Ruhige Wiegenlieder dürften wiederum bei den Besuchern eines Babyfachgeschäfts, meist werdenden Eltern, Anklang finden. Ganz anders in einem Bekleidungsgeschäft, in dem vorwiegend junge Leute shoppen. Hier vermitteln die aktuellen Charts den Eindruck, dass auch die angebotene Ware voll im Trend liegt. Aber Achtung, obwohl viele junge Menschen in ihrer Freizeit gerne etwas lautere Musik hören, empfiehlt es sich auch in einer Boutique, auf eine angemessene Lautstärke zu achten.
Dabei geht es keineswegs darum, den Musikgeschmack Ihrer Kunden zu bedienen. Hintergrundmusik sollte Ihren Firmenstil charakterisieren, damit sich Ihr Geschäft als Marke einprägt. Beispielsweise passen Italo-Pops gut zu einem Laden für mediterrane Feinkost, hingegen können französische Chansons Flair in einer Bäckerei verbreiten. Der Kunde erfasst schnell, wenn etwas nicht stimmig ist. Selbst ein eingefleischter Heavy-Metall-Fan erwartet seine Musik nicht an unpassenden Orten.
Und noch ein Hinweis: Im Gegensatz zu Vokalmusik hat Instrumentalmusik den Vorteil, dass der Käufer nicht so mit dem Liedtext beschäftigt ist, dass er von den Produkten abgelenkt wird.
Sogar das Tempo von Musik hat Einfluss auf die Reaktion des Kunden, heißt es in einer wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Zürich: Schnellere Musik soll die Entscheidungsfreudigkeit beschleunigen – gut für Händler mit hohem Kundenumschlag.
Übrigens, auch Mitarbeiter sind motivierter bzw. freundlicher, wenn Ihnen Musik und Lautstärke zusagen.
Checkliste zur Musikauswahl:
- Wer ist mein Kunde?
- Was ist mein Geschäftskonzept?
- Was möchte ich erreichen?
Verkaufsfördernde Musik – Möglichkeiten im Gewerbe
Um Musik im Ladengeschäft zu hören, brauchen Sie im Prinzip nur ein Radio einzuschalten. Es beschallt 24 Stunden und bis auf den Sender müssen Sie keine Auswahl treffen. Entscheidender jedoch sind die Nachteile: Die Musik wird immer wieder unterbrochen durch Wortbeiträge, Nachrichten und Werbung. Außerdem haben Sie kaum Einfluss auf das Genre der Musik oder die Dramaturgie im Laufe des Tages.
Das hätten Sie im Griff, wenn Sie auf Musik-Cds zurückgreifen, die Ihnen zumindest ermöglichen, die Art der Musik zu bestimmen. Hier sind Sie für die Zusammenstellung selbst verantwortlich. Bedenken Sie dabei bitte, dass Ihre Mitarbeiter den ganzen Arbeitstag über diese Musik anhören müssen. Schleifen-Wiederholungen mag keiner gern. Und auch Ihre Kunden möchten sicherlich bei einem Einkaufsbummel nicht nur einen Interpreten hören.
Weitaus praktischer sind Audio-Streaming-Dienste. Die Auswahl ist groß. Je nach Anbieter stehen Ihnen Unmengen an Musiktiteln zur Verfügung, Sie können aus diversen Playlisten auswählen, und meist entfällt unerwünschte Werbung. Sie selbst brauchen keinerlei Musikkenntnisse zu haben und buchen einfach ein Abo. Die Musik können Sie über PC, Mobilgeräte, Tablets, tragbare Geräte, Lautsprecher, Computer oder anderes empfangen. Sie können sie streamen, also fortwährend über das Internet oder ein Netzwerk laden und direkt abspielen, oder downloaden und damit dauerhaft speichern und dann abspielen. Die zweite Methode ist besonders dann sinnvoll, wenn die Internetverbindung sehr langsam ist.
Rechtliche Aspekte – Achten Sie auf Legalität
Wenn Sie In Ihrem Geschäft Musik abspielen, so gilt das als „öffentliche Wiedergabe“ und Sie brauchen dafür eine Erlaubnis. Diese Lizenz zur Musiknutzung erteilt in Deutschland die GEMA, die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie kümmert sich darum, dass Komponisten, Textdichter und Interpreten eine Vergütung für ihre Werke bekommen. In anderen europäischen Ländern wird das ähnlich gehandhabt. Die GEMA-Gebühr ist eine Pauschale und richtet sich für den Einzelhandel nach der Branche, der Raumgröße und der Art der Nutzung (CD, Hörfunk, Bildschirm etc.). Übrigens, wenn ein Fernseher im Ladenlokal nur läuft, um Musik abzuspielen, so ist zu beachten, dass die zugehörigen Videoclips meist nicht für die gewerbliche Nutzung zugelassen sind.
Wenn Sie ein Radio in Ihrem Geschäft betreiben, dann fallen zusätzlich Rundfunkgebühren an. Das ist eine behördliche Abgabe für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Auch für das Abspielen von Musik-Cds im Geschäft müssen Sie in Deutschland GEMA- und Rundfunkgebühren bezahlen.
Als günstigere Alternative, gerade für kleinere Unternehmen, können Sie auf GEMA-freie Musik zurückgreifen. Entweder ist die Gebühr entfallen, was der Fall ist, wenn der Urheber mindestens 70 Jahre tot ist, oder er ist kein Mitglied der GEMA und erhebt eigene, meist geringere Lizenzgebühren. Die Angebote GEMA-freier und anderweitig urheberrechtlich geschützter Musik unterscheiden sich in den Kosten üblicherweise nur unerheblich. Die frei angebotenen Musikstücke stammen in der Regel von weniger bekannten Künstlern. Manche sagen deshalb, die Auswahl sei weniger üppig und man müsse gänzlich auf Populärmusik verzichten. Andere halten das Angebot für ausreichend umfangreich und auch die Qualität sei heutzutage hochwertig.
Beispielgebühren für den Einzelhandel laut GEMA-Tarif-Tabelle (2020):
Wiedergabeart | Raumgröße | Monatsvertrag |
Jahresvertrag |
Hörfunk |
bis 100qm | 14,46 € |
144,58 € |
bis 200 qm |
28,90 € |
289,00 € |
|
bis 300 qm |
32,52 € |
325,22 € |
|
CD |
bis 100 qm | 10,78 € |
107,76 € |
bis 200 qm |
21,54 € |
215,00 € |
|
bis 300 qm |
24,24 € |
242,40 € |
Rundfunkgebühren für den Einzelhandel (GEZ 2020):
Beitragsstaffel | Anzahl der Beschäftigten |
Gebühr pro Monat |
1 | 0 bis 8 |
5,83 € |
2 | 9 bis 19 |
17,50 € |
3 |
20 bis 49 |
35,00 € |
4 | 50 bis 249 |
87,50 € |
Audio-Streaming – Die richtige Musik im Handumdrehen
Streaming-Dienstleister nutzen einen reichen Fundus an Musiktiteln. Aus privater Nutzung kennen Sie wahrscheinlich allerlei Anbieter. Die Angebote und die Preise ähneln sich. Immer häufiger haben die Dienste algorithmische Funktionen, die für den Abonnenten persönliche Playlisten, sortiert nach Themen oder Genre, erstellen. Damit bieten die Dienste Ihnen als Einzelhändler alles aus einer Hand, so dass Sie sich Ihrer Kernaufgabe widmen können: Sie benötigen keine Musikkenntnisse, Sie brauchen keine Playlisten zu erstellen, Sie müssen sie nicht ständig selbst aktualisieren, die Bedienung ist einfach.
Kooperationen – Streaming-Dienste erweitern auf gewerbliche Nutzung
Amazon Music (2007, USA), Aldi Life Music (2015, Deutschland; spielt Musik von Napster (2001, USA)), Deezer (2007, Frankreich), Google Play Music (USA; ab Ende 2020 nur noch als YouTubeMusic erhältlich) Huawei (seit 2020 mit einem eigenen Musik-Streaming-Dienst, der exklusiv auf Huawei-Geräten zur Verfügung steht), Qobuz (2007, Frankreich), Tidal (2014, Norwegen/Schweden) – bisher ist bei allen die Nutzung von Streaming oder Download in einem Ladenlokal nicht erlaubt.
Bei Apple Music (2015, USA) stehen über 60 Mio. Songs zur Verfügung. Neben Playlisten und Downloads kann man auf eine Vielzahl an werbefreien Radiosendern zugreifen. Außerdem erhält man nutzerdefinierte Empfehlungen. Seit Ende 2019 existiert eine Kooperation mit PlayNetwork. Darüber können sich Händler für Apple Music for Business anmelden. Die Musik kann nur über ein Apple-Produkt abgespielt werden, also ein iPhone oder eine iPad-App. Apple bzw. PlayNetworks bieten inzwischen auch Händlern an, Wiedergabelisten passend zum jeweiligen Geschäftsstil zu erstellen.
Spotify (2006, Schweden) bietet über 50 Mio. Titel GEMA-pflichtiger Musiktitel. Die Bezahlvariante umfasst Playlisten und Podcasts. Die Auswahl wird an den persönlichen Bedarf angepasst. Man kann sogar eigene Werke hochladen. Über die Tochter-Firma Soundtrack Your Brand ist außerdem eine gewerbliche Nutzung möglich. Derzeit können Sie sie 30 Tage kostenlos testen. Danach kostet das Abo rund 25 Euro/Monat und Zone, dabei steht „Zone“ nicht für einen Standort, sondern für einen Bereich in Ihrem Geschäft. Sie können Lautstärke, Stimmung und Thema ganz nach Bedarf in einem Timetable im Voraus planen. Zeit und Geld spart laut Anbieter, wer statt eigener Playlisten aus über 300 von Musikexperten zusammengestellten Soundtracks auswählt. Über die Filter „Energie“ der Musik und Genre können Sie die Liste optimieren. Achtung, die GEMA-Gebühr fällt zusätzlich an!
Lernfähiger Streaming-Dienst – Verkaufsfördernde Musik vom Spezialisten
Ein selbstlernendes System ist das Alleinstellungsmerkmal von Soundsuit (2014, Deutschland). Der Streaming-Dienst hat sich auf GEMA-pflichtige Hintergrundmusik für Geschäfte spezialisiert. Er ist von den offiziellen Rechte-Verwaltungsstellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien lizensiert für die gewerbliche Nutzung.
Soundsuit bedient Kunden mit allen Betriebsgrößen vom Einzelgeschäft bis zum Franchise-Unternehmen. Der Anbieter nimmt Ihnen die zeitraubende Arbeit ab, sich stets aufs Neue durch Musikneuheiten durchzuhören, um die Playlisten zu aktualisieren. Für Sie entfällt die mühevolle Aufgabe, solche Listen überhaupt erst aufzustellen. Zudem müssen Sie nicht darauf achten, sie auch regelmäßig zu wechseln. Die einzige Pflicht für Sie besteht darin, Ihr Unternehmen bei der GEMA anzumelden. Alles andere ist denkbar einfach und kann unmittelbar online erfolgen: Geschäftstyp anlegen, Kundenzielgruppe definieren (Alter und Stil), das bevorzugte Musikgenre eingeben, das Geschäftskonzept charakterisieren. Mit diesen Filtern treffen Sie bereits eine Musik-Vorauswahl.

Soundsuit iPad-App – Verwendung im Café
Dadurch, dass Sie mit dem System interagieren, lernt es stetig dazu, und so entwickelt sich eine ganz individuell zugeschnittene Hintergrundmusik für Ihren Laden: Jedesmal, wenn Sie etwas gut finden, wegdrücken oder die Stimmung wechseln. Mit den speziellen Buttons „Moodup“ bzw. „Mooddown“ erfolgt die Anpassung im Handumdrehen. Soundsuit erstellt, verwaltet und aktualisiert diese Playlisten selbständig und passt Stimmung und Lautstärke dabei an die Tageszeit, den Wochentag, die Jahreszeit, die Saison usw. an. Fast 30 Jahre Forschung flossen in die Entwicklung des Wiedergabe-Algorithmus. Es ist keine Werbung enthalten, jeden Tag werden neue Titel gespielt.
Die Originaltitel werden in bester Soundqualität sowohl für innen als auch für außen gestreamt. Der smarte Musikassistent hat für seine Selbstlernfähigkeit einige Preise gewonnen. Soundsuit läuft über den Web-Browser, besondere Hardware ist nicht erforderlich. Sie können Sie genauso gut über Laptop oder Tablet, wie über Bluetooth oder AirPlay oder über Wifi-Lautsprecher streamen. Soundsuit läuft auf allen gängigen Soundsystemen. Zertifizierter Partner ist Sonos. Das Standard-Abo für einen Standort kostet 39 Euro im Monat, bei einem Jahresvertrag 29 Euro pro Monat und zwar unabhängig von der Fläche oder Art des Geschäfts. Eine 30-tägige Testphase ist möglich. Anzeige:
Weitere Alternativen:
Alternative 1 – GEMA-freie Musik
Bei Jamendo (2005, Luxemburg) veröffentlichen die Musiker unter einer Creative-Commons-Lizenz. Somit ist die private Nutzung kostenlos, gewerblich kostet sie je nach Größe des Ladenlokals zwischen 5 Euro/Monat (bis zu 50qm) und 20 Euro/Monat (401 bis 1.000qm) für einen Standort. Wenn Sie mehr als fünf Geschäfte führen, lohnt sich eine maßgeschneiderte Lösung. Jede Woche gibt es neue Musik auf mehr als 35 Radiosendern, ohne Werbung oder sonstige Unterbrechung. Auch hier können Sie testen, 14 Tage. Nutzbar ist die Musik über eine App für Smartphone oder Tablet fürs Radio, alternativ über den Browser und Computer.
Music2biz (2013, Deutschland) hat einen Instore-Musik-Streaming-Dienst für Unternehmen. Die Musik ist GEMA-frei und ohne Werbung. Das Instore-Cloud-Radio lässt auch Durchsagen und eigene Werbespots zu. Es stehen 30 Musikprogramme zur Verfügung, aus denen Sie auswählen können. Die Soundfiles sind technisch egalisiert. Die speziellen Tarife für das Gewerbe staffeln sich nach Fläche und Anzahl der Musikbereiche: Bei nur einem Musikprogramm für das ganze Geschäft kostet das Monatsabo bei einer Fläche von 50qm rund 10 Euro, bei 400qm rund 15 Euro und bei 1.000qm rund 20 Euro. 30 Tage können Sie kostenlos testen.
Alternative 2 – Urheberrechtlich geschützte Hintergrundmusik
Tonique (Deutschland) bietet Musik-Raum-Konzepte für die gehobene Gastronomie und den luxusbetonten Einzelhalden. Bisher ist sie bekannt als Ketchup Music. Mit einer DSL-Flatrate, einer App und einem Computer können Sie aus 100 Musiksendern auswählen. Über eine firmeneigene Hartware ist die Steuerung auch über Smartphone möglich. Außerdem gibt es mit Sound Branding einen individuell erstellbaren Musiksender, der genau auf die Markenidentität Ihres Geschäfts eingeht, abgestimmt auf Umgebung, Saison, Tageszeit, Klang usw.
Alternative 3 – GEMA-freie Musik kaufen
In Musicalia (1998, Deutschland) haben sich etwa 40 Musiker und Komponisten zusammengeschlossen, die ihre Rechte selbst verwalten. Täglich entstehen neu neue Aufnahmen. Sie können dort für Ihr Geschäft GEMA-freie Musik streamen (3-Monats-Abo kostet 58 Euro), aber auch kaufen und lebenslang nutzen. 60, 100 oder 190 Titel umfasst ein Projekt, und es gibt derzeit zwölf Stilrichtungen. Das günstigste Paket kostet 70 Euro.
Fazit
Der Einfluss von Hintergrundmusik im Laden auf Kunden (und Mitarbeiter) ist unbestritten. Wenn Sie sie bewusst einsetzen, können Sie mit ihr die Verweildauer, die Kaufbereitschaft, die Entscheidungsfreudigkeit, ja sogar Höhe und Menge des Einkaufs beeinflussen. Weil das Wohlbefinden, die Stimmung und die Wahrnehmung des Geschäfts davon abhängen, wie die Musik empfunden wird, ist die richtige Zusammenstellung wichtig. Dafür gibt es mittlerweile einige Audio-Streaming-Dienste, die Sie auch gewerblich nutzen dürfen. Die Bedienung ist denkbar einfach. Neben dem Abo-Preis werden allerdings eventuelle zusätzliche Gebühren, wie GEMA für die Musikrechte oder Rundfunkabgaben, fällig. Mit allerlei Filtern lassen sich Musiktitel passend zum Stil, zum Kunden, zum Produkt und zur Tageszeit aussuchen. Je nach Anbieter sind diese Funktionen mehr oder weniger tief ausgereift. Oft übernehmen die Streaming-Dienste Auswahl, Zusammenstellung und Zeitplan sowie Aktualisierung und versorgen Sie mit einem Rundum-Paket.
Quellen:
elbsilber.de/gema-freie-musik-zahlt-sich-oft-nicht-aus
music2biz.com/?portfolio=gemafreie-musik-fuer-ladengeschaefte
n-tv.de/ratgeber/Der-Kauf-mich-Song-wirkt-article510921.html
zukunftdeseinkaufens.de/einkaufsatmosphaere/
ottonova.de/gesund-leben/mentales-training/musik-macht-gluecklich
macerkopf.de/2019/11/20/apple-music-business-einzelhandelsgeschaefte-musik/
moodmedia.de/sound-solutions/
bmu.de/themen/luft-laerm-verkehr/
blog.zhaw.ch/marketingmanagement/musik-beeinflusst-unser-kaufverhalten-ob-wir-wollen-oder-nicht-2/
gema.de
kisii.de/musik-im-einzelhandel-alles-rund-um-streaming-gema-und-co/
soundsuit.fm/de/magazine/