Die Freude ist groß, wenn das eigene Ladengeschäft eröffnet wird und zahlreiche Kunden kommen. Für viele Menschen geht mit der Eröffnung des eigenen Ladengeschäfts der Traum ihres Lebens in Erfüllung. Doch ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit kann den Traum platzen lassen: Ein Kunde stürzt im Laden und verletzt sich schwer, bei einem Einbruch wird wertvolle Ware gestohlen, ein Wasserschaden zerstört das Mobiliar. Solche Unglücksfälle können die Existenz gefährden, der Traum vom eigenen Geschäft kann schnell zum Albtraum werden. Wenn Sie ein Ladengeschäft eröffnen wollen, sollten Sie frühzeitig über die notwendigen Versicherungen nachdenken. Denn durch die richtigen Versicherungsverträge können wenigstens die materiellen Folgen der Schäden abgemildert werden.
Inhaltsverzeichnis
Unverzichtbar: Die Betriebshaftpflicht
Die mit Abstand wichtigste Versicherung ist die Betriebshaftpflicht. Diese Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden Dritter auf, für die Sie als Inhaber des Ladengeschäfts haften. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie ein Produkt verkaufen, das fehlerhaft ist. Verletzt sich nun der Kunde bei der Benutzung dieses Produktes, kann er Schmerzensgeldansprüche gegen Sie gelten machen. Auch wenn Sie versäumen, im Winter den Schnee vor Ihrem Geschäft zu räumen, und ein Mensch stürzt und verletzt sich, dann müssen Sie haften.
Da es bei solchen Unfällen oft zu schweren Personenschäden kommt, sind die aufgerufenen Schadensummen regelmäßig sehr hoch. Aus der Portokasse und dem laufenden Geschäftsguthaben lassen sich diese Summen nur selten bestreiten. Im schlimmsten Falle droht den Inhabern eines Ladengeschäfts sogar die Privatinsolvenz. Mit einer Betriebshaftpflicht stehen Sie auf der sicheren Seite. Denn diese Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie aus Unachtsamkeit einen Fehler machen und dafür haften müssen. Im Zweifelsfalle unterstützt Sie die Versicherung mit Rat und Tat, wenn beispielsweise strittig ist, ob Sie überhaupt zu einer Zahlung verpflichtet sind.
Schutz vor finanziellen Verlusten: Die Geschäftsinhaltsversicherung
Nicht immer ist es die Unachtsamkeit des Inhabers, die zu hohen finanziellen Belastungen führen kann. Nicht selten kommt es vor, dass ein Wasserschaden in der Wohnung über dem Ladenlokal die gesamte Ware unbrauchbar macht. Enorme Kosten entstehen, wenn der Warenbestand erneuert werden muss. Kann der Verursacher des Schadens nicht zahlen oder lässt er sich – wie bei Sturmschäden und anderen Naturkatastrophen – gar nicht feststellen, bleibt der Inhaber des Geschäfts auf den Kosten sitzen. Eine Geschäftsinhaltsversicherung ersetzt in diesem Fall den entstandenen Schaden.
Beim Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung müssen Sie darauf achten, dass auch Diebstahl und Einbruch von der Versicherung abgedeckt werden. Andernfalls ist es ratsam, eine zusätzliche Diebstahlversicherung abzuschließen.
Damit die Kasse weiter klingelt: Die Ertragsausfallversicherung
Wenn das Ladengeschäft durch einen Wasserrohrbruch, eine Naturkatastrophe oder einen Brand verwüstet ist, wird nicht nur ein großer Bestandteil der Waren zerstört. Mindestens ebenso schlimm ist es, dass der Verkauf für eine lange Zeit nicht mehr fortgeführt werden kann. Dadurch kommt es zu einem großen Ertragsausfall. Gerade Existenzgründer, die ohnehin mit schmaler Kasse kalkulieren, können es sich nicht leisten, Wochen oder gar Monate auf die Einnahmen aus den Verkauf zu verzichten. Mit einer Ertragsausfallversicherung ist auch dieses Risiko abgedeckt.
Sorgenfrei streiten: Die Rechtsschutzversicherung
Selbst friedliebende Menschen werden hin und wieder in Streitereien verwickelt. Im wirtschaftlichen Bereich greifen Kunden und Konkurrenten immer öfter zum Mittel der Klage, um vermeintliche Rechtsverstöße zu ahnden. In anderen Fällen wird man selbst Opfer eines Wettbewerbsverstoßes durch die Mitbewerber und will sich wehren. Die Auseinandersetzung kann teuer werden. Der Anwalt muss bezahlt und die Gerichtsgebühren müssen beglichen werden. In vielen Fällen verzichten Menschen auf ihr gutes Recht, weil Ihnen schlicht und einfach das Geld fehlt, ihr Recht durchzusetzen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen. Je nach Branche kann es sehr sinnvoll sein, eine solche Versicherung abzuschließen.
Krankenversicherung überprüfen!
Sie haben den Plan für ein eigenes Ladengeschäft geschmiedet und stehen kurz vor der Eröffnung? Dann ist jetzt er richtige Zeitpunkt gekommen, auch einmal über Ihre Krankenversicherung nachzudenken. Denn in den nächsten Wochen und Monaten werden Sie viel Zeit in Ihrem Geschäft verbringen. Wer kann Sie vertreten, wenn Sie krank werden? Wenn es schlecht läuft, müssen Sie das Ladengeschäft schließen. Daher sollten Sie durch eine gute Krankenversicherung den Verdienstausfall im persönlichen Krankheitsfall ausschließen. Auch für den Fall, dass Sie selbst berufsunfähig werden, müssen Sie vorsorgen. In der Regel lassen sie diese Aspekte im Rahmen der Krankenversicherung oder durch Zusatzversicherungen abdecken. Sie sollten auf jeden Fall mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
Quellen:
www.gruenderplattform.de/laden-eroeffnen
www.hdi.de/firmenkunden/einzelhandel/ratgeber/eigenen-laden-eroeffnen-kosten-und-voraussetzungen