Der Wunsch nach Eigenverantwortlichkeit und der Verwirklichung eigener Geschäftsideen ist für Viele die Motivation, sich selbstständig zu machen. Dabei ist die Anmeldung eines Kleingewerbes ein unkomplizierter Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit. Anders als bei umfangreicheren Unternehmensgründungen ist der bürokratische Aufwand hier in der Regel gering. Sie benötigen keinen Notar, und es ist kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Ein großer Vorteil ist die Möglichkeit, von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren. Sie lohnt sich, wenn Sie nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr umsetzen, nicht groß investieren und vorrangig Privatkunden in der EU bedienen. Gerade in Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, Ladenbau, Dienstleistungen, Baugewerbe, Einzelhandel sowie Information und Kommunikation ist die Wahl eines Kleingewerbes oft die richtige Entscheidung.
Inhaltsverzeichnis
Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und regulärem Gewerbe
Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform, sondern bezeichnet ein Gewerbe, das unterhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen betrieben wird. Während reguläre Gewerbebetriebe unter Umständen komplexe steuerliche und buchhalterische Anforderungen erfüllen müssen, profitieren Kleingewerbetreibende von vereinfachten Regelungen. Beispielsweise ist bei der Führung eines Kleingewerbes häufig nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) notwendig, während größere Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Ebenso beginnt die Gewerbesteuerpflicht erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro. Das ist insbesondere für Existenzgründer von Vorteil.
Ein weiterer Unterschied ist die steuerliche Behandlung. Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung erleichtert Ihnen den Start, da Sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie dürfen allerdings auch keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer, die man Ihnen berechnet, als Vorsteuer abziehen. Weitere Ausnahmen gelten für Heilberufe und Bildungsanbieter, die sich von der Umsatzsteuer befreien lassen können.
Die Regelung ermöglicht es Ihnen, bei einem geringen Jahresumsatz von bis zu 25.000 Euro im ersten Jahr und maximal 100.000 Euro im Folgejahr von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu sein. Damit können Sie Ihre Preise konkurrenzfähig gestalten, ohne komplexe steuerliche Abrechnungen durchführen zu müssen. Allerdings müssen Sie, sobald Ihr Umsatz die festgelegten Grenzen überschreitet, genau ab dem Zeitpunkt Umsatzsteuer abführen.
Andere Steuerpflichten, wie die Einkommensteuer, fallen aber durchaus an, auch die Gewerbesteuer oder die Körperschaftssteuer, sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass Sie als Kleingewerbetreibender mit Ihrem Privatvermögen haften.
Auch wichtig: Wer auf die Ausnahmeregel verzichtet, ist daran für fünf Jahre gebunden. Das sollten Sie überdenken, damit Sie nicht Ihre unternehmerischen Handlungsoptionen einschränken.
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes
Bevor Sie den Weg in die Selbstständigkeit antreten, sollten Sie einige grundlegende Voraussetzungen prüfen. Grundsätzlich ist es möglich, dass jede voll geschäftsfähige Person ein Kleingewerbe anmeldet. Dafür sind in der Regel lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und das entsprechende Anmeldeformular erforderlich. Nicht-EU-Bürger brauchen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Es empfiehlt sich, vorab nachzuprüfen, ob Ihre geplante Tätigkeit erlaubnispflichtig ist. Für manches Handwerk müssen Sie Ihre Qualifikation nachweisen: In einigen Sparten genügt die Handwerkskarte, während in anderen ein Meisterbrief Voraussetzung ist. Auch eine Apotheke dürfen Sie nur als Apotheker eröffnen. Außerdem können branchenspezifische Genehmigungen oder Erlaubnisse notwendig sein: in der Gastronomie, beim Handel mit Waffen und Munition oder für eine Fahrschule. Für bestimmte Tätigkeiten ist ein polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis der Zuverlässigkeit erforderlich: Schlüsseldienst, Partnervermittlung sowie den An- und Verkaufshandel mit Computern, Uhren und Schmuck oder Kraftfahrzeugen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die steuerlichen Rahmenbedingungen. Wie bereits erwähnt, greift die Kleinunternehmerregelung nur bei einem geringen Jahresumsatz. Sollten Sie diese Grenzen überschreiten, ändert sich der steuerliche Status und es können zusätzliche Pflichten, wie die Abführung der Umsatzsteuer, entstehen. Auch die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) ist in vielen Fällen verpflichtend. Informieren Sie sich daher im Vorfeld bei den zuständigen Kammern, ob Ihre Tätigkeit unter deren Zuständigkeit fällt.
Neben den steuerlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen spielt auch die Sozialversicherung eine Rolle. Als Selbstständige müssen Sie eigenständig für Ihre Kranken- und Rentenversicherung bzw. Altersvorsorge sorgen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Versicherungsberater in Verbindung zu setzen, um für optimalen Schutz zu sorgen. Auch betriebliche Versicherungen können unter Umständen wichtig sein.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung
Der Prozess der Gewerbeanmeldung gliedert sich in mehrere wesentliche Schritte:
1. Anmeldung beim Gewerbeamt
Zunächst wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort füllen Sie das Anmeldeformular aus, in dem Sie alle relevanten Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrer geplanten Tätigkeit machen. Abhängig von der Branche müssen Sie eventuell zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen vorlegen. Die Gebühren für die Anmeldung variieren je nach Kommune und liegen meist zwischen 10 und 60 Euro. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie den Gewerbeschein, der als offizieller Nachweis Ihrer Anmeldung dient.
Viele Städte und Gemeinden haben ein zentrales Gewerbeamt und die Anmeldung ist auch online möglich. Zumindest das Formular lässt sich herunterladen. Empfehlenswert ist es, einen Termin für die Formalitäten zu vereinbaren.
2. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Nachdem das Gewerbeamt Ihre Anmeldung bearbeitet hat, wird diese in der Regel automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Dort ist der sogenannte „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu beantworten. Sie können ihn elektronisch über ein Konto bei ELSTER ausfüllen. Darin geben Sie unter anderem an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchten. Das Finanzamt weist Ihnen daraufhin eine Steuernummer zu, die Sie für alle weiteren steuerlichen Angelegenheiten benötigen.
3. Anmeldung bei der IHK oder HWK
Je nachdem, in welchem Bereich Sie tätig werden, kann eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) bestehen. Diese Kammern unterstützen Sie mit Beratungsangeboten und bieten zudem wichtige Netzwerke für Unternehmer. Eine Mitgliedschaft ist meist automatisch mit der Gewerbeanmeldung und mit entsprechenden Beitragszahlungen verbunden.
4. Weitere behördliche Anmeldungen
Abhängig von der Art Ihrer Tätigkeit können zusätzliche Genehmigungen oder Anmeldungen erforderlich sein. So kann es beispielsweise notwendig sein, sich bei der GEMA zu melden, wenn Sie in Ihrem Geschäft Musik abspielen möchten. Auch das Gesundheitsamt kann in Bereichen wie Gastronomie oder Kosmetikdienstleistungen involviert sein, damit Sie besondere hygienische Standards erfüllen. Informieren Sie sich, welche zusätzlichen Schritte für Ihre Branche notwendig sind.
Auch die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft kann eine Pflicht sein. Beitragszahlungen werden fällig, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen. Planen Sie Mitarbeiter einzustellen, brauchen Sie eine Betriebsnummer, die Sie von der Agentur für Arbeit bekommen.
Außerdem beachtenswert: Falls Sie Räume umbauen möchten, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.
Kleingewerbe als Nebenerwerbsquelle
Wenn Sie neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ein Kleingewerbe führen wollen, müssen Sie zuvor prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag das erlaubt. Ihre Sozialversicherung beim Arbeitgeber bleibt bestehen. Aber Sie müssen sowohl Ihren Arbeitgeber als auch Ihre Krankenversicherung informieren. Alle anderen Schritte zur Gewerbeanmeldung sind gleich.
Checkliste: Was müssen Sie beachten?
Zum Abschluss des Anmeldeprozesses sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Schritte umgesetzt haben. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten:
Checkliste für die Gewerbeanmeldung
Erfolgreich ins Kleingewerbe starten
Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist ein gut strukturierter und relativ unkomplizierter Prozess. Wichtig ist, dass Sie sich umfassend informieren und alle gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben einhalten. Ein häufiger Fehler besteht darin, einzelne Schritte, wie die steuerliche Registrierung oder den Abschluss notwendiger Versicherungen, zu vernachlässigen. Auch sollten Sie nicht davor zurückschrecken, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, sei es durch die Kammern, spezialisierte Beratungsstellen oder Steuerexperten.
Wenn Sie die oben genannten Schritte sorgfältig abarbeiten, steht dem Erfolg Ihres Unternehmens nichts im Wege. Starten Sie mit einem soliden Fundament und bauen Sie Ihr Business Schritt für Schritt auf. Denken Sie daran, dass die richtige Vorbereitung maßgeblich zum Erfolg beiträgt und Ihnen dabei hilft, spätere bürokratische Hürden zu vermeiden.
Lohnenswerte Ressourcen und Anlaufstellen
- Formular Gewerbeanmeldung: https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden-formular
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Existenzgründung – Informationen und Unterstützung für Gründer: https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Home/home
- IHK – Kleinunternehmerregelung: Was ändert sich 2025? https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Umsatzsteuer/kleinunternehmerregelung/
- Gewerbeordnung (GewO). Aktueller Gesetzestext und Erläuterungen: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
- Handwerkskammer. Beratung und Informationen für Handwerksbetriebe: https://www.handwerkskammer.de/
- Bundeszentralamt für Steuern. Europäische-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/EU-KU-Regelung/eu_ku_regelung_node.html
- Tipps für die Selbstständigkeit: Diese Branchen haben Potenzial: https://www.gruender.de/gruendung/tipps-fuer-die-selbststaendigkeit-branchen/#branchen-mit-den-hoechsten-anteilen-an-selbststaendigen
- Kleinunternehmerregelung 2025: Wichtige Infos für Kleinunternehmer: https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/kleinunternehmerregelung/
Quellen:
gruender.de/gruendung/tipps-fuer-die-selbststaendigkeit-branchen/#branchen-mit-den-hoechsten-anteilen-an-selbststaendigen
fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/kleinunternehmerregelung/
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