Unter dem Rückgaberecht versteht man die Möglichkeit, bereits gekaufte Ware an den Händler zurückzugeben. Dabei gibt es in der deutschen Rechtsprechung klare Unterschiede, ob der Kunde in einem stationären Geschäft oder im Onlinehandel eingekauft bzw. telefonisch bestellt hat.
Denn das Bürgerliche Gesetzbuch führt kein gesetzliches Rückgaberecht für den stationären Einzelhandel. Ein Argument ist, dass der Kunde im Laden die Ware vor dem Kauf ausgiebig begutachten kann. Das geht beim Onlinekauf nicht. Deshalb gilt hier sowie bei telefonischen Bestellungen ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht.
Dieses so genannte Widerrufsrecht beträgt mindestens 14 Tage nach dem Erhalt der Ware und bedeutet im eigentlichen Sinne, dass der Kunde das Produkt zurückgibt und den Kaufpreis erstattet bekommt. Es gibt explizit einige Artikel, die nach § 312g BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, etwa Maßanfertigungen, verderbliche Ware, versiegelte Ware oder wenn hygienische bzw. gesundheitliche Bedenken vorliegen.
Das Besondere: Einen Grund für die Rückgabe muss der Kunde nicht angeben. Deshalb kann er vom Rückgaberecht auch einfach Gebrauch machen, wenn ihm etwas nicht gefällt oder eine Größe nicht passt.
Inhaltsverzeichnis
Das gesetzliche Rückgaberecht im Einzelhandel – ein kompakter Überblick
Abgrenzung zur Gewährleistung
Im Gegensatz zum Rückgaberecht ist die Gewährleistung ein Recht des Kunden, das er bei Mängeln oder Defekten an der Ware oder Dienstleistung einfordern kann. Gleichzeitig steht damit dem Verkäufer das Recht auf Korrektur zu, etwa durch Reparatur oder Austausch der Ware. Damit ist die so genannte Nachbesserung vorrangig vor Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kauf oder Schadensersatz. Diese kommen üblicherweise erst in Betracht, wenn sich ein Mangel nicht beheben lässt.
Das Gewährleistungsrecht bei Sachmangel (§ 434 BGB) gilt unabhängig davon, wo und wie der Kunde eingekauft hat, also sowohl im stationären als auch im Onlinehandel. Allerdings haben sich zum 1. Januar 2022 in Deutschland die Fristen für die Verjährung verlängert. Diese Änderung im nationalen Recht basiert auf EU-Richtlichtlinien, die den Zweck haben, die Verbraucherrechte in Europa zu vereinheitlichen.
Rückgaberecht und Umtauschrecht
Während die Rückgabe eine Bargelderstattung vorsieht, wird bei einem Umtausch dem Kunden ein Ersatzprodukt oder ein Gutschein ausgehändigt.
Für einen stationären Händler sind beides immer freiwillige Leistungen; im Onlinehandel erfolgt nur der Umtausch aus Kulanz. Da Rückgabe oder Umtausch für Kunden im Onlinehandel beinahe selbstverständlich sind, erwarten sie sie häufig auch in einem Ladenlokal. Deshalb tut ein Einzelhändler vor Ort gut daran, sich großzügig und entgegenkommend zu zeigen. Dadurch kann er im Wettbewerb mit einem Onlinehändler mithalten. Vor allem aber fördert er so die Zufriedenheit seiner Kunden und kann sie besser an sein Geschäft binden. Statistisch kaufen Kunden mit einem Erstattungsgutschein sogar mehr ein als zuvor.
Regeln für freiwillige Leistungen
Für solche Rechte aus Kulanz können alle Händler eigene Regeln festlegen, beispielsweise dass die Originalverpackung vorliegen muss oder ein Kassenbon als Kaufnachweis erforderlich ist. Sie können auch festlegen, welche Produkte sie nicht zurücknehmen. Bezüglich der Rückgabefrist haben sich 14 Tage bewährt, so wie es beim Widerrufsrecht im Onlinehandel üblich ist.
Auf Freiwilligkeit beruhen auch Garantien, die ein Hersteller – nicht der Händler – gewähren können. Sie versprechen über einen bestimmten Zeitraum die Funktionsfähigkeit eines Produktes und können beispielsweise innerhalb dieser Frist eine kostenlose Reparatur beinhalten. Allerdings legt hier der Hersteller selbst fest, wann ein Garantiefall vorliegt.
Informationspflicht
Bereits vor einem Verkauf sind Händler verpflichtet, den potenziellen Kunden über dessen Verbraucherrechte aufzuklären. Hierfür genügt ein Hinweis auf der Rechnung oder der Quittung nicht. Die Verbraucherrechte, insbesondere die, die ein Händler freiwillig gewährt, sollten verständlich formuliert in den AGBs zu finden sein. Sie sind für den Händler rechtlich bindend. Verpflichtend sind Informationen über
- gesetzliche Gewährleistungsrechte
- Kundendienstleistungen
- Garantien.
Fazit
Im Wettbewerb um die Kunden räumen viele Händler großzügig Verbraucherrechte ein. Insbesondere Rückgabe oder Umtausch sind Maßnahmen, um Kunden zufriedenzustellen und zu binden. Während für den Onlinehandel die Rücknahme verpflichtend ist, möchte der stationäre Einzelhändler durch diese freiwillige Leistung mit ihm gleichziehen.
Quellenangaben:
ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/Kaufrecht-2022/
ihk.de/bremen-bremerhaven/branchen/handel/neue-pflichten-fuer-den-handel-ab-2022-5261882
berliner-sparkasse.de/fi/home/ratgeber/ratgeber-einzelhandel/alltag-meistern/umtausch-rueckgaberecht-im-stationaeren-einzelhandel.html
test.de/FAQ-Kaufrecht-Umtausch-Reklamation-4942653-0/
haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/europarecht-gewaehrleistungsrechte-werden-harmonisiert_208_498238.html
juraforum.de/lexikon/rueckgaberecht
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