Prinzipiell ist Hunden der Zugang zu einer Gaststätte, einem Café oder einem Restaurant gesetzlich nicht verwehrt. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Auf der anderen Seite sind es häufig die Gastwirte selbst, die Hunde in ihren Lokalitäten nicht willkommen heißen. Beide Seiten können etwas dafür tun, dass der Hund und seine Begleitung gern gesehene Gäste sind.
Inhaltsverzeichnis
Was verbietet die Hygieneverordnung?
Da Hygiene bei Ihnen in der Gastronomie oberste Priorität hat, sind es die Vorschriften für Lebensmittel, die Haustieren den Zugang zu Räumen verbieten, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. In der EU-Verordnung 852/2004 Anhang II Kapitel IX Punkt 4 werden aber auch Sonderfälle genannt: Ist einem Haustier der Zugang gestattet, müssen Sie dafür sorgen, dass es nicht zu Kontaminationen kommt.
Nach dieser Verordnung sind Küchen, Vorratskammern und Kühlräume für Hunde tabu. Sie dürfen auch nicht in Thekenbereiche, wo Gläser und Geschirr lagern. Insbesondere wenn Sie Speisen direkt vor den Augen der Gäste vorbereiten, ist die Anwesenheit von Hunden nicht erlaubt. Bei strenger Auslegung dürfen Hunde auch keine Geschäfte mit offenen Auslagen betreten, etwa Bäckereien mit Brot und Kuchen oder Supermärkte mit Obst, Gemüse, Wurst und Käse.
Vielleicht setzen Sie wie viele andere Restaurantbesitzer aber gerade auf das Erlebnis, das ein Showkochen Ihren Gästen beschert, und Sie präsentieren gern ausladende Buffets, üppige Kuchenauslagen oder reichhaltige Salattheken. Da Sie als Unternehmer verantwortlich und damit haftbar für die Lebensmittelsicherheit sind, ist es verständlich, dass Sie potenzielle Gefahren ausschließen möchten.
Was regeln regionale Hundeverordnungen?
In der föderalen Bundesrepublik existieren in jedem Bundesland eigene Hundeverordnungen. Sie können zudem durch die Kommunen nochmals unterschiedlich geregelt werden, wovon insbesondere Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch machen. Es ist also sowohl für Sie als Gastwirt als auch für Hundehalter sinnvoll, sich genauer zu erkundigen. In den meisten Ländern gilt eine Leinenpflicht im öffentlichen Raum, explizit ausgenommen ist sie in Hamburg (nach Gehorsamsprüfung), Nordrhein-Westfalen (Pflicht nur bei großen Menschenansammlungen), Niedersachsen (bei Sachkundenachweis des Halters), dem Saarland und Sachsen-Anhalt. Bemerkenswert ist, dass Mecklenburg-Vorpommern Leinenpflicht ausdrücklich für Geschäfte nennt, während Hessen als einziges Land Leinenpflicht in Gaststätten aufführt. Beinahe überall sind Leine und Maulkorb im öffentlichen Raum verpflichtend für so genannte „gefährliche“ Hunde. Einige Bundesländer listen Rassen auf, andere machen die Gefährlichkeit von einem Wesenstest abhängig.
Ein Leinenzwang ist also durchaus nicht überall gesetzlich verpflichtend.
Was ist das Hausrecht?
Laut Bundesverwaltungsgericht ist das Hausrecht ein Mittel für Sie als Gastwirt, um zu bestimmen, wann, wofür und unter welchen Bedingungen sich jemand in Ihren Räumlichkeiten aufhalten darf. Daraus ist zu schließen, dass Sie selbst festlegen dürfen, ob Sie Hunde generell in Ihre Gaststätte einlassen, welche Räume sie betreten dürfen und ob sie angeleint sein müssen. Sie können auch bestimmen, einem Hund nur bis zu einer gewissen Größe Einlass zu gewähren, ihm bei hohem Gästeaufkommen oder besonderen Anlässen den Zugang zu verweigern und sogar einen Maulkorb vorschreiben.
Das Hausrecht gibt Ihnen als Gastwirt großzügige Freiheiten. Schreibt die regionale Hundeverordnungen allerdings für eine Rasse eine Leine oder einen Maulkorb zwingend vor, dürfen Sie sich in Ihrem Hausrecht nicht darüber hinwegsetzen.
Welche Zugangs-Ausnahmen gibt es?
Ein Sonderfall liegt vor, wenn es sich um einen Assistenz- und Begleithund handelt. Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Abschnitt 2b Paragraf 12e gelten zertifizierte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften als untrennbare Einheit. Ihnen darf der Zutritt zu typischen allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen des Tieres verweigert werden. Sie dürfen also weder Mensch noch Hund aus Ihrer Gaststätte ausschließen, sondern müssen ihnen „die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen“. Das bedeutet Sehbehinderte, Blinde oder anders beeinträchtigte Menschen dürfen in Begleitung ihres Assistenzhundes in einem Restaurant essen bzw. in einer Bäckerei oder einem Supermarkt einkaufen, obwohl dort Lebensmittel offen gelagert werden. Eine Besonderheit liegt darin, dass diese Hunde speziell ausgebildet sind und sich generell ruhig und diszipliniert verhalten. Sie berühren keine Lebensmittel, so dass eine Verunreinigung ausgeschlossen ist.
Was spricht dafür, ein hundefreundliches Restaurant zu betreiben?
In Deutschland lebt in etwa jedem fünften Haushalt mindestens ein Hund, sagt eine Statistik von 2023, herausgegeben vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe. Daher sind Gäste mit Hunden eine in der Menge nicht zu unterschätzende Zielgruppe. Wenn Sie Hunde in Ihrem Café oder Restaurant erlauben, erhöhen Sie die Chance auf zusätzliche Kundschaft. Hundehalter stehen dann nicht mehr vor dem Dilemma, ob sie in Ihr Restaurant gehen können oder nicht. Sie bringen ihren geliebten Vierbeiner einfach mit. Das ist besonders dann optimal, wenn Sie
- einen Außenbereich, beispielsweise einen Biergarten oder eine Terrasse betreiben,
- eine Möglichkeit haben, ihre Gastbereiche aufzuteilen, etwa in ein edles Speiserestaurant und ein legeres Gasthaus,
- oder Sie generell getrennte Gasträume anbieten können,
- ein gemischtes Publikum, unter anderem Familien als Gäste haben,
- und einen eher lockeren und legeren Stil pflegen, wie es vielfach in Ausflugslokalen der Fall ist,
- selbst Hunde halten und deshalb wissen, was die Vierbeiner brauchen,
- Personal haben, das offen gegenüber Hunden ist.
Was kann der Gastwirt tun, damit sich Gast, Hund und Personal wohlfühlen?
- Informieren:
Machen Sie öffentlich publik, dass Sie ein hundefreundliches Haus führen. Tragen Sie beispielsweise auf den Google-Unternehmensseite, auf Social-Media-Plattformen oder in Webverzeichnissen „Hunde erlaubt“ ein. Hängen Sie ein Schild am Eingang zum Restaurant auf, dass Hunde in Ihrem Lokal willkommen sind. Vermerken Sie auch, wann es ungünstig ist. - Angst nehmen:
Gut drei Prozent der Deutschen lehnen Hunde ab, weil sie Angst vor ihnen haben. Laut Statista von 2023 kann es sogar eine ausgeprägte Angststörung sein. Ihnen können Sie leicht helfen, indem es in Ihrem Restaurant auch Gasträume gibt, in denen Hunde keinen Zutritt haben. Gleiches gilt für Ihre Mitarbeiter: Prüfen Sie, ob es Teammitglieder mit Hundephobie gibt, und beschäftigen Sie sie an anderer Stelle. - Bereiche schaffen:
Kennzeichnen Sie in Ihrem Gasthaus die Räume, Flächen und Plätze, die für Hunde vorgesehen sind. Gut sind Ecken oder Nischen, in denen auch der Hund sich ungestört fühlt. Lassen Sie um die Tische genügend Platz, damit der Hund sich ablegen kann, ohne im Weg zu liegen. Vermeiden Sie es, zwei Hunde zu nah nebeneinander zu platzieren.
Schotten Sie Bereiche, in denen Essen zubereitet und gelagert wird, so ab, dass sie nicht für Hunde zugänglich sind. Achten Sie auch darauf, dass Kinderspielecken für Hunde tabu sind. - Hunde verpflegen:
Stellen Sie frisches Wasser bereit oder bieten Sie Schalen für Wasser oder Leckerlis an. Signalisieren Sie, dass Sie auch Leckerlis vorhalten. Punkten können Sie außerdem mit speziellen Speisen für Hunde, wie Fruchteis ohne Milch. Ein professioneller Hundetankstellen Kundenstopper kann dabei helfen, Ihren hundefreundlichen Service bereits von außen sichtbar zu machen und neue Gäste anzulocken.
Sofern es der Platz hergibt, können Sie mit geeigneten Materialien eine Hundetoilette einrichten. Für Hund und Halter ist das bequem und hygienisch, sofern sie regelmäßig gereinigt wird. - Sensibilisieren:
Damit Ihre Mitarbeiter keinen Stress mit Hunden der Gäste haben, können Sie ihnen Schulungen anbieten. Dort lernt ihr Personal mit fremden Hunden umzugehen, Konfliktsituationen zu vermeiden und im Ernstfall richtig zu reagieren. So wissen Ihre Mitarbeiter auch, wo Sie Gäste mit Hunden am besten platzieren, damit es für alle möglichst entspannt bleibt. - Klare Regeln für Hundebesitzer:
Platzieren Sie Ihre Richtlinien für Hunde für alle Gäste deutlich sichtbar: So soll der Hund nicht an die Nachbartische laufen können. Er darf nicht an anderen Gästen schnuppern oder bei ihnen betteln. Es ist weder erlaubt, den Hund auf einen Stuhl oder einer Bank zu platzieren, noch ihn auf den Arm zu nehmen. Keinesfalls darf er Essen von Tisch bekommen. Er sollte dem Servicepersonal nicht im Weg liegen. In den meisten Fällen werden Sie als Hausherr darauf bestehen, dass ein Hund angeleint ist, denn so kann er am besten gehindert werden, unkontrolliert umherzulaufen.
Was kann der Hundehalter tun, damit der Restaurantbesuch für alle angenehm wird?
- Gut vorbereiten:
Hundehalter können mit ihrem Hund den Restaurantbesuch trainieren: Anfangs sollten es nur kurze Aufenthalte in einem Gasthaus sein, damit der Hund sich daran gewöhnen kann und weder Angst noch Langeweile bekommt. Am besten geht das an Tagen, an denen es im Gasthaus nicht zu voll oder hektisch zugeht.
Wenn der Hund sich zuvor draußen ausgepowert hat, ist er müde und damit eher geneigt, im Restaurant entspannt liegenzubleiben. Wichtig ist auch, dass er sich bereits erleichtert hat, damit er nicht aus Harndrang unruhig wird.
Hundehalter sollten sich erkundigen, wo im auserwählten Restaurant Hunde erwünscht sind und welche Hausregeln gelten. - Gut platzieren:
Ein Gasthund braucht einen Platz, an dem niemand über ihn herübersteigen muss. So wird er nicht zur Stolpergefahr und fühlt sich selbst nicht bedroht. Wenn der Hund seine eigene Decke als bequemen und entspannten Ort kennengelernt hat, weiß er, wo sein Platz ist, und bleibt länger brav liegen. Ist er angeleint, kann er nicht unerwartet losstürmen, wenn er etwas Aufregendes wahrnimmt. Dann kann er nicht am Nachbartisch schnüffeln oder gar betteln.
Es ist für alle weniger anstrengend, wenn Hunde nicht zu nah nebeneinander platziert sind: Entweder bellen beide ständig oder wollen sich beschnuppern und spielen. Ein Hund, der regelmäßig viele entspannte Kontakte mit anderen Hunden hat, reagiert in der Regel weniger auffällig. - Gut versorgen:
Den Hund vor dem Restaurantbesuch zu füttern, verringert sein Bedürfnis zu betteln. Die Düfte und Gerüche in einem Restaurant sind auch für Hunde verlockend. Ein Leckerli soll ihn belohnen, wenn er trotzdem brav liegen bleibt.
Ein Leckerli ebenso wie eine Streicheleinheit ab und zu beruhigen den Hund, für den Stimmengewirr, Geschirrklappern, Gläserklirren und Stühlerücken sehr viel lauter wirken als für einen Menschen. Er spürt die Aufmerksamkeit, die sein Mensch ihm schenkt und fühlt sich nicht allein gelassen oder unterfordert.
Was tun, wenn sich Gast und Hund daneben benehmen?
Es kann mit Hund und Gast für Sie als Gastwirt zu herausfordernden Situationen kommen, beispielsweise, weil sich zwei Hunde lautstark anbellen und anknurren, oder weil einer der Gasthunde ständig jault, sich in den Weg legt, Pflanzen oder Deko anknabbert oder sich sogar auf dem Teppich erleichtert, ohne dass der Halter reagiert. Vor allem bei uneinsichtigen Gästen ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Grundsätzlich aber können Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen: Da Gast und Hund andere Gäste belästigen und den Betrieb stören, dürfen Sie beide aus Ihrem Restaurant verweisen. Es muss nicht sofort ein Hausverbot sein, vielleicht läuft es beim nächsten Mal besser.
Quellen:
happyhunde.de/durfen-hunde-mit-ins-restaurant/
tophunde.com/hundeleben/duerfen-hunde-ins-restaurant/
wamiz.de/hund/ratgeber/171959/sind-im-restaurant-hunde-erlaubt
hundekiste.com/duerfen-hunde-ins-restaurant/
ivh-online.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressedienst-heimtiere/mitteilung-des-aktuellen-ivh-pressedienstes/news/detail/News/mit-hund-ins-restaurant-und-cafe-zutritt-mit-regeln.html
lusini.com/de-de/m/hunde-im-restaurant/
bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/mit-blindenhund-lebensmittelgeschaeft.html
landtiere.de/hunde/hunde-restaurant-besuch-hund-tiere-hundeerziehung-tipps-hundehalter-91931605.html
petlindo.com/restaurantbesuch-mit-hund/
hunde.de/hund/anschaffung-haltung/hundegesetze-in-deutschland/
gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2060&bes_id=5116&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2060&bes_id=5234&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
mlv.nrw.de/themen/verbraucherschutz/tierschutz-und-tierhaltung/hobby-tierhaltung/hunde/
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32021R0382
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02004R0852-20210324
bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/mit-blindenhund-lebensmittelgeschaeft.html
Bildquelle:
© Pixabay / Sklorg