Viele Menschen träumen davon, in ihrer Stadt oder in ländlicher Gegend einen eigenen Lebensmittelladen zu eröffnen. Es klingt verlockend, seine Kunden mit verschiedenen Waren und Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen. Aber wägen Sie Ihre Fähigkeiten sorgsam ab. Die Gründung eines Unternehmens in dieser Branche will wohl überlegt sein. Ihr Erfolg hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Diese Punkte sollten Sie daher vor dem Eröffnen eines Lebensmittelgeschäfts genau beachten.
Inhaltsverzeichnis
Welche Voraussetzungen muss ein Händler für Lebensmittel erfüllen?
Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelgeschäft für Ihre Kunden zum Beispiel Waren des täglichen Gebrauchs, diverse Lebensmittel und Trockenwaren verkaufen möchten, benötigen Sie keine besondere Qualifikation. Die Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt ist in fast allen Fällen ausreichend, da für Sie die Gewerbefreiheit nach § 1 Gewerbeordnung (GewO) gilt. Haben Sie aber vor, in Ihrem Ladengeschäft frei verkäufliche Arzneimittel, Waffen oder auch lebendige Tiere anzubieten, müssen Sie sich behördliche Genehmigungen einholen und verschiedene Fachkundeprüfungen nachweisen können. Für den Verkauf von selbst produzierten Lebensmitteln oder offenen, frischen Lebensmitteln benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis. Auch wenn Sie ansonsten keine besonderen Qualifikationen nachweisen müssen, ist eine kaufmännische Ausbildung von Vorteil. Dadurch sind Sie besser organisiert, haben Kenntnisse in Kalkulation und Rechnungswesen, im Einkauf von Waren und wissen, wie Sie mit Ihren Kunden umgehen müssen.
Der Standort ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg des Lebensmittelgeschäfts
Bevor es an die genaue Planung und an das Erstellen eines Businessplans geht, müssen Sie für Ihr Lebensmittelgeschäft einen geeigneten Standort ausfindig machen. Ein guter Standort hat einen wesentlichen Einfluss auf den Warenumschlag und somit auch auf Umsatz und Ertrag. Im Vorfeld sollten Sie festlegen, welche Zielgruppe Sie mit Ihrem Warenangebot ansprechen möchten. Sie müssen wissen, welche Kunden im Einzugsgebiet Ihres Lebensmittelgeschäfts wohnen. Die potenziellen Kunden sollten daher nach Wohnort, Alter, Geschlecht, Familienstand und Haushaltsgröße eingegrenzt werden. Wichtig sind unter anderem auch:
- die Lage für Laufkundschaft
- vorhandene Parkmöglichkeiten
- Größe des Einzugsgebiets
- Kaufkraft am gewählten Standort
- Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel
- Mietpreis für das Ladengeschäft
Besonders wichtig für die Wahl des Standorts ist auch der Wettbewerb und das Angebot der Mitbewerber. Sie müssen herausfinden, ob die Konkurrenz ähnliche oder die gleichen Produkte anbietet und wie die Preisstruktur ist. Und Sie sollten überlegen, wie viel Konkurrenz Ihr Lebensmittelgeschäft vertragen kann. Besonders gut stehen Sie da, wenn Sie eine Marktlücke bedienen können, also ein Alleinstellungsmerkmal haben. Suchen Sie sich geeignete und zuverlässige Lieferanten.
Für das Lebensmittelgeschäft muss ein Businessplan erstellt werden
Für den grundlegenden Erfolg Ihres Vorhabens sorgt ein detailliert aufgestellter Businessplan. Er enthält unter anderem das Geschäftsbudget mit allen Kosten, die Sie für die Ladenführung decken müssen. Einer der Kostenfaktoren ist beispielsweise das gesetzlich vorgeschriebene Kassensystem. Der Businessplan ist bei möglichen Finanzierungen den Banken vorzulegen. Besonders in der Gründungsphase kommen nur ganz wenige Einzelhändler ohne die finanzielle Unterstützung einer Bank aus, denn Sie brauchen auf jeden Fall eine Anfangsinvestition in die Immobilie, die Ladenausstattung und die Waren. Der Businessplan sollte erst erstellt werden, wenn der Standort des Ladengeschäfts bestimmt wurde, da dies auch ein wichtiges Kriterium für die Bank ist. Er gibt konkrete Anhaltspunkte über die möglichen Erfolgsaussichten, also womit sich wieviel Geld verdienen lässt. Risiken und Chancen sind bereits vor der Gründung des Geschäfts sichtbar. Bevor die Bank in die Finanzierung Ihres Lebensmittelgeschäfts einsteigt, werden die eingereichten Unterlagen auf Herz und Nieren geprüft. Damit der Businessplan Hand und Fuß hat und vollständig ist, sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder regionale Gründungsinitiativen sind der kompetente Ansprechpartner. Auch der Besuch eines Existenzgründerseminars kann sehr hilfreich sein.
Einzelhändler werden als Mitglied in der IHK geführt und ins Handelsregister eingetragen
Wenn Sie jetzt vor der Gründung Ihres Unternehmens stehen, müssen Sie eine Rechtsform wählen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Lebensmittelgeschäfte werden in aller Regel als Einzelunternehmen, GbR oder GmbH geführt. Sie können Ihr Lebensmittelgeschäft auch als haftungsbeschränkte UG anmelden. Die gewählte Rechtsform entscheidet, in welcher Form Sie oder das Geschäft in Haftung genommen werden. Auch die steuerliche Behandlung des Lebensmittelgeschäfts ist davon abhängig. Für die Wahl der richtigen Rechtsform sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt oder auch mit Ihrem Steuerberater beraten. Wichtig ist es auch, Versicherungen abzuschließen, etwa eine Haftpflicht für Ihren Laden oder eine Versicherung für Ihre Mitarbeiter. Erkundigen Sie sich zudem nach Lizenzen, die erforderlich sein könnten, beispielsweise für den Verkauf von Alkohol oder zur Zubereitung von Speisen. Das Gesundheitsamt nennt Ihnen die wichtigsten Hygieneregeln, etwa zur Konservierung und Verpackung der Ware sowie zur allgemeinen Hygiene. Nach Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt werden das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer über die Geschäftsgründung informiert. Das Einzelhandelsgeschäft wird in das Handelsregister eingetragen. Die Mitgliedschaft in der IHK ist für den Einzelhandel übrigens Pflicht.
Für das Lebensmittelgeschäft das passende Personal wählen
Viele Gründer von Lebensmittelgeschäften arbeiten besonders nach der Eröffnung tagtäglich von morgens bis abends in ihrem Ladenlokal. Allerdings ist es fast unmöglich, die täglichen Aufgaben wie Warenbestellungen, Einräumen der Regale, Retouren, Kundenberatung und Kassiertätigkeiten alleine durchzuführen. Unterstützung kommt oft aus der Familie. Allerdings ist es ab einer gewissen Größe des Ladengeschäfts sehr wichtig, kompetentes Personal zu haben. Für die Arbeit in einem Lebensmittelgeschäft sollte das Personal eine Ausbildung im Einzelhandel haben. Wenn Sie ungelernte Arbeitskräfte oder Aushilfen einstellen, werfen Sie einen Blick auf die Zeugnisnoten in Mathematik und in Deutsch. Ein gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen sollten für das Kundengespräch selbstverständlich sein. Je nachdem, welches Einzugsgebiet Ihr Lebensmittelgeschäft hat, sind auch Mitarbeiter von Vorteil, die eine Fremdsprache sprechen oder vielleicht sogar einen Migrationshintergrund haben.
Quellenangaben:
helpster.de/eigenes-geschaeft-eroeffnen-so-geht-s-mit-finanzieller-unterstuetzung_98339
hdi.de/versicherungen/branchen/einzelhandel/eigenen-laden-eroeffnen-kosten-und-voraussetzungen/
everbill.com/standortanalyse-einzelhandel/
firma.de/firmengruendung/lebensmittelgeschaeft-eroeffnen-darauf-muessen-sie-achten/
azubiyo.de/berufe/kaufmaennische-berufe/
ladenbau.de/ratgeber/personal-im-einzelhandel
isnca.org/wie-man-ein-lebensmittelgeschäft-gründet-ein-schritt-für-schritt-leitfaden/
gruenderkueche.de/fachartikel/food-startup-gruenden-selbststaendig-machen-mit-lifestyle-lebensmitteln/
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