Neben den sich ständig ändernden Regelungen und Maßnahmen, die für den Einzelhandel gelten, gibt es weitere Vorschriften, die Einzelhändler im Blick behalten sollten. Dazu zählt das Plastiktütenverbot, welches seit Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist. Was es damit auf sich hat und was Einzelhändler nun beachten sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Welche Folgen kann Plastikmüll für Tiere und Mensch haben?
Unsere Erde droht am Plastikmüll zu ersticken. Denn leider findet sich dieser fast überall: auf dem Boden, in der Luft sowie in unseren Seen und Meeren. Angespülter Müll an Stränden und Straßenrändern ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Dieses Szenario bleibt für Mensch und Tier nicht ohne Folgen. Tiere wie beispielsweise Vögel, Fische und Schildkröten verhängen sich in Plastikprodukten und verenden qualvoll. Auch passiert es, dass Tiere die kleinen Plastikteile mit Nahrung verwechseln und durch den Verzehr sterben. Immer wieder werden Tiere mit Plastikteilchen im Magen gefunden.
Aber auch für uns Menschen ist der weltweite Plastikmüll schädlich. Denn sogenannte sekundäre Mikroplastik, die beim Zersetzen der Plastikteile durch den Einfluss durch z. B. Sonne und Wind entsteht, gelangt in unsere Umwelt und dadurch in unsere Körper.
Plastiktüten spielen beim weltweit bestehenden Plastikproblem eine entscheidende Rolle. Denn die kleinen Tüten gelten durch ihre kurze Nutzungsdauer als klassisches Wegwerfprodukt. So können diese so für größere Verschmutzungen sorgen, indem die Tüten durch beispielsweise Wind in Landschaften, Flüsse und Meere geweht werden. Plastiktüten allgemein bergen eine große Gefahr für unsere Erde. Nach Angaben des Naturschutzbundes gehören Plastiktüten zu den 10 häufigsten Müllfundstücken in der Ost- bzw. Nordsee.
Hierzulande können wir die kleinen Tüten fast in jedem Laden finden. Und diese werden zudem häufig von Verbrauchern genutzt. Denn Daten des Umweltbundesamtes von 2019 zeigen, dass der Gesamtverbrauch aller Tüten bei rund 4,7 Milliarden lag. Pro Kopf wären dies 59 Stück.
Welche Plastiktüten sind von dem Verbot betroffen?
Um dem Plastikmüll den Kampf anzusagen und die Umwelt nachhaltig zu schützen, soll der Verbrauch von Plastiktüten im Einzelhandel eingeschränkt werden. Seit dem 1. Januar 2022 sind daher alle Einweg-Plastiktüten, die dünner als 0,05 Millimeter sind im Einzelhandel verboten. Zu diesen gehören beispielsweise die Tüten, die an der Kasse im Supermarkt ausgegeben werden.
Eingeschlossen in das Verbot sind zudem Plastiktüten, die unter der Bezeichnung „Bio“ laufen. Denn auch Tüten, die aus biologisch abbaubaren Stoffen bestehen sind nicht umweltfreundlich. Diese werden zum einen nicht recycelt und bauen sich zum anderen in der Natur nicht vollständig ab. Zudem kann die Bezeichnung „Bio“ Kunden dazu verleiten, diese nicht richtig zu entsorgen.
Dickere und größere Plastiktüten, die mehrfach verwendet werden können, sind von dem Verbot nicht betroffen. Erlaubt sind zudem sehr dünne Plastiktüten mit einer Dicke von 0,015, wenn diese aus Gründen der Hygiene für die Produkte erforderlich sind. Hier zählen beispielsweise Waren wie Fleisch oder Fisch dazu, die leicht verderblich sind, aber auch für loses Obst sind diese weiterhin erlaubt (Hemdchentüten).
Doch Händler sollten bedenken, auch wenn die Tüten sehr dünn sind, tragen diese den größten Anteil an ausgegebenen Plastiktüten im Jahr. Denn immerhin sind dies 3 Milliarden Stück.
Ziel des Plastiktütenverbotes ist es, dass Verbraucher in der EU pro Kopf bis 2025 nur noch 40 Plastiktüten im Jahr verbrauchen.
Diese beschlossenen Regeln gehen auf eine EU-Richtlinie zurück, die bereits im April 2015 beschlossen wurde.
Dass das ab diesem Jahr geltende Plastiktütenverbot für die Zukunft positive Auswirkungen verspricht, zeigt eine Studie der Bundesregierung, denn laut dieser sind die verbrauchten Mengen in Deutschland bereits seit 2016 wesentlich zurückgegangen.
Grund dafür war, dass viele Händler, die Tüten an der Kasse nur noch kostenpflichtig abgegeben haben. Mit dem Plastiktütenverbot soll diese positive Entwicklung fortgesetzt werden und der Plastikmüll weiterhin Schritt für Schritt reduziert werden.
Welche Konsequenzen hat die Ausgabe von Plastiktüten für Händler?
Händler sollten sich besser vorsehen, denn immerhin kann ein Verstoß gegen das Verbot der Plastiktüten teuer werden. Diese müssen nämlich ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro einkalkulieren, wenn diese weiterhin Einweg-Plastiktüten in ihren Läden anbieten, die dünner als 0,05 Millimeter sind.
Welche Alternativen gibt es für Plastiktüten im Einzelhandel?
Der Verbot seitens der Händler ist eine Sache, diese wird jedoch nur Früchte tragen, wenn auch die Verbraucher mitmachen und diese über sinnvolle Alternativen zu Plastiktüten informiert sind.
Papiertüten gilt hier dann meist als die einzige angebotene Alternative zur Plastiktüte, da Papiertüten eher recycelt werden und seltener in der Umwelt liegen bleiben. Doch trotzdem sind Tüten aus Papier nicht wirklich nachhaltig. Denn auch braune Papiertüten bestehen laut dem Naturschutzbund nur selten aus Altpapier. Für die Produktion der Tüten werden zudem sogar häufig viel Holz, große Mengen Wasser und Energie sowie verschiedene Chemikalien für das Kleber und die Farben für den Druck verwendet.
Damit sich die Frage nach Einweg-Plastik- oder -Papiertüten erst gar nicht stellt, können Verbraucher selber etwas tun. Und zwar wirkliche nachhaltige Alternativen nutzen. Diese können sein:
- Baumwoll- und Jutebeutel: diese sind stabil und immer wieder verwendbar. Zudem nehmen diese kaum Platz ein.
- Obst- und Gemüsenetze: Diese bieten beim Einkauf eine nachhaltige Alternative zu Plastiktüten, da auch diese wiederverwendbar sind.
- Polyester-Mehrwegtasche: Wer auf Plastik nicht verzichten will, sollte eine solche Tasche aus Polyester nutzen. Empfohlen wird diese zudem von der deutschen Umwelthilfe.
- Stoffbeutel beim Kauf von Brot und Brötchen: Viele Bäcker akzeptieren mittlerweile mitgebrachte Beutel aus Stoff.
Welche Verpackungs-Alternativen es gibt, lesen Sie hier:
Sowohl für Plastiktüten als auch für andere Verpackungen aus Plastik gilt, dass diese so häufig wie möglich wiederverwendet werden sollten.
Fazit zum Plastiktütenverbot
Das seit 1. Januar in Kraft getretene Gesetz soll den Verbrauch von Plastiktüten eindämmen. Händler sollten diesem Verbot Folge leisten, denn immerhin können bei Verstoß saftige Strafen drohen. Neben dem Verbot sollten jedoch auch Verbraucher darauf aufmerksam gemacht werden, wie schädlich Plastiktüten sein können und zur Nutzung von nachhaltigen Alternativen animiert werden.
Quellen:
umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-15
umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L0720&from=EN
bundesregierung.de/breg-de/suche/dunne-plastiktueten-verboten-1688818
Beitragsbild:
© AdobeStock / Emiphoto111